6 U 188/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-12-20, 6 U 188/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 188/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: 6 U 188/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1220.6U188.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 11; RStV §§ 11 d, 11 f
Tenor
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I Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.9.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 360/11 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
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II Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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III Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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