18 U 33/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-12-20, 18 U 33/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 33/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: 18 U 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1220.18U33.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 03.04.2013 – 10 O 505/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 37.080,86 Euro festgesetzt.
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