Oberlandesgericht Köln, 2013-12-19, 4 U 27/13

4 U 27/13Obergericht19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 27/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 4 U 27/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1219.4U27.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.08.2013 verkündete zweite Versäumnisurteil des Landgerichts Köln (4 O 353/11) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.

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