2 Wx 198/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Wx 198/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Wx 198/13
2 Wx 198/13Obergericht30.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 198/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-30
Aktenzeichen: 2 Wx 198/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.2WX198.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 3. vom 27.08.2013 gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 09.08.2013 ist unzulässig.
Der Antrag der Beteiligten zu 3. vom 27.08.2013, den Gegenstandswertes für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten des Beteiligten zu 1. auf höchstens 50.000,-- € festzusetzen, wird abgelehnt.
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