Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Wx 198/13

2 Wx 198/13Obergericht30.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 198/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-30

Aktenzeichen: 2 Wx 198/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.2WX198.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 3. vom 27.08.2013 gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 09.08.2013 ist unzulässig.

Der Antrag der Beteiligten zu 3. vom 27.08.2013, den Gegenstandswertes für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten des Beteiligten zu 1. auf höchstens 50.000,-- € festzusetzen, wird abgelehnt.

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