2 Ws 503/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Ws 503/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Ws 503/13
2 Ws 503/13Obergericht30.09.2013
Regest
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 503/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-30
Aktenzeichen: 2 Ws 503/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.2WS503.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Strafverfahren StA K. Az ...durch die Rücknahme der Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts W. vom 06.08.2012 nicht erledigt ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.