Oberlandesgericht Köln, 2013-09-25, 5 U 7/13

5 U 7/13Obergericht25.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 7/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-25

Aktenzeichen: 5 U 7/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0925.5U7.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.12.2012 – 11 O 1/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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