Oberlandesgericht Köln, 2013-09-23, 19 U 113/13

19 U 113/13Obergericht23.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 113/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-23

Aktenzeichen: 19 U 113/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0923.19U113.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.06.2013 (-27 O 247/12-) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II. Das als „sofortige Beschwerde“ bezeichnete Rechtsmittel gegen den Beschluss des Senats vom 29.08.2013, mit dem der Antrag der Beklagten vom 13.08.2013 auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 07.06.2013 (-27 O 247/12-) zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

III. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich Ziffer I dieses Beschlusses binnen 3 Wochen.

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