2 Ws 502/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-16, 2 Ws 502/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-09-16, 2 Ws 502/13
2 Ws 502/13Obergericht16.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 502/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-16
Aktenzeichen: 2 Ws 502/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0916.2WS502.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 18.07.2013 (Az.: 104 Qs 54/13) und der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 03.06.2013 (Az.: 648 Ls 518/13) werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandene notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.