2 Ws 426/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-28, 2 Ws 426/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-08-28, 2 Ws 426/13
2 Ws 426/13Obergericht28.08.2013
Regest
§ 187 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 02.07.2013 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (BeVReStG) gewährt keinen Anspruch auf Übersetzung von vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen ( hier : Entscheidung des Oberlandesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend eine Überprüfungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer nach § 67 e StGB).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 426/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-28
Aktenzeichen: 2 Ws 426/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0828.2WS426.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
§ 187 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 02.07.2013 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (BeVReStG) gewährt keinen Anspruch auf Übersetzung von vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen ( hier : Entscheidung des Oberlandesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend eine Überprüfungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer nach § 67 e StGB).
Tenor
Der Antrag des Untergebrachten auf Übersetzung der Senatsentscheidung vom 16.08.2013 – 2 Ws 426/13 – in die arabische Sprache wird abgelehnt.
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