24 U 162/09•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 24 U 162/09
Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 24 U 162/09
24 U 162/09Obergericht22.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 162/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 24 U 162/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0822.24U162.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. November 2009 ver-kündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 65/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das vorliegende Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.