11 U 198/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 11 U 198/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 11 U 198/12
11 U 198/12Obergericht22.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 198/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 11 U 198/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0822.11U198.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 02.11.2012 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Köln (18 O 34/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht
die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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