Oberlandesgericht Köln, 2013-08-16, 6 U 18/13

6 U 18/13Obergericht16.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 18/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-16

Aktenzeichen: 6 U 18/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0816.6U18.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufungen der Parteien gegen das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 212/12 – werden zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.

  • III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die der Vollstreckung ausgesetzte Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die jeweils gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassung 13.000,00 EUR, hinsichtlich der Kosten für die der Vollstreckung ausgesetzte Partei 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren, für die vollstreckende Partei 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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