Oberlandesgericht Köln, 2013-08-13, 9 U 253/12

9 U 253/12Obergericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 253/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 9 U 253/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0813.9U253.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.2012 - 32 O 76/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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