2 Wx 198/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-09, 2 Wx 198/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-08-09, 2 Wx 198/13
2 Wx 198/13Obergericht09.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 198/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-09
Aktenzeichen: 2 Wx 198/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0809.2WX198.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 07.05.2013 wird der am 22.04.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen - 3 VI 94/13 - aufgehoben.
Das Amtsgericht Euskirchen wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1) einen Erbschein zu erteilen, der ausweist, dass der am 05.11.2012 in C verstorbene, zuletzt dort wohnhaft gewesene Herrn L, geboren am 00.00.1922, von Frau L2 geb. L, geb. am 00.00.1952, verstorben am 23.04.2013, als Alleinerbin beerbt worden war.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die im Beschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) werden der Beteiligten zu 3) auferlegt; im Übrigen findet eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.