9 U 245/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-08, 9 U 245/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 245/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-08
Aktenzeichen: 9 U 245/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0808.9U245.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 10.10.2012 verkündete Urteil der 20 Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 222/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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