18 U 90/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-07, 18 U 90/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 90/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-07
Aktenzeichen: 18 U 90/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0807.18U90.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Dem Kläger wird für die Durchführung des Berufungsverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt pp., bewilligt, soweit er mit dem Berufungsantrag zu 1) die Abweisung seines Klageantrages zu 1) angreift, sich mit dem Berufungsantrag zu 4) gegen seine Verurteilung nach den Widerklageanträgen zu 2) und 3) wendet und mit dem Berufungsantrag zu 6) eine Gesamtabrechnung auch der Anlage „Sprint“ hinsichtlich der Zeitpunkte nach Maßgabe des § 16 Ziff. 1 Buchst. e GV begehrt. Im Übrigen wird der PKH-Antrag zurückgewiesen.
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