6 U 10/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-02, 6 U 10/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 10/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-02
Aktenzeichen: 6 U 10/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0802.6U10.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsena7
Tenor
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I Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.12.2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 332/12 – wird zurückgewiesen.
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II Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
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III Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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