18 U 29/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-01, 18 U 29/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 29/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 18 U 29/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0801.18U29.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. November 2012 – 23 O 93/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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