15 U 186/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-30, 15 U 186/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-07-30, 15 U 186/12
15 U 186/12Obergericht30.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 186/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-30
Aktenzeichen: 15 U 186/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0730.15U186.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 50/12 – wie folgt abgeändert:
Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.435,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 677,00 € seit dem 05.08.2011, aus 162,71 € seit dem 11.08.2011, aus 59,05 € seit dem 16.08.2011, aus 194,90 € seit dem 12.10.2011, aus 2.118,45 € seit dem 07.01.2012 und aus 153,82 € seit dem 07.01.2012 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 359,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2012 zu zahlen.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin zu 33 % und der Beklagten zu 67 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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