Oberlandesgericht Köln, 2013-07-29, 5 U 8/13

5 U 8/13Obergericht29.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-29

Aktenzeichen: 5 U 8/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0729.5U8.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.12.2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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