Oberlandesgericht Köln, 2013-07-24, 11 U 221/12

11 U 221/12Obergericht24.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 221/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-24

Aktenzeichen: 11 U 221/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0724.11U221.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2012 (27 O 362/11) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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