Oberlandesgericht Köln, 2013-07-22, 19 U 11/13

19 U 11/13Obergericht22.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 11/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-22

Aktenzeichen: 19 U 11/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0722.19U11.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.12.2012 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 87 O 98/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das landgerichtliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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