Oberlandesgericht Köln, 2013-07-19, 20 U 46/13

20 U 46/13Obergericht19.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 46/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-19

Aktenzeichen: 20 U 46/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0719.20U46.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. März 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 1 O 390/12 – abgeändert.

Die Klägerin wird mit dem Anspruch auf Zahlung von 6.890,53 € nebst Zinsen und auf Zahlung außergerichtlicher Kosten in Höhe von 507,50 € gemäß ihrem in der mündlichen Verhandlung vom 12. Juli 2013 erklärten Verzicht abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 6.890,53 €

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