11 U 79/14•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-17, 11 U 79/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 79/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-17
Aktenzeichen: 11 U 79/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0717.11U79.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30.4.2014 (7 O 278/13) wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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- Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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