Oberlandesgericht Köln, 2013-07-16, 19 U 50/13

19 U 50/13Obergericht16.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 50/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 19 U 50/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0716.19U50.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2013 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln (-23 O 322/12-) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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