6 U 5/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-05, 6 U 5/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 5/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-05
Aktenzeichen: 6 U 5/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0705.6U5.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 4 Nr. 4, 5a Abs. 2
Tenor
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I Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 158/12 – wird zurückgewiesen.
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II Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
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III Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstrekkung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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