Oberlandesgericht Köln, 2013-07-02, 19 U 193/12

19 U 193/12Obergericht02.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 193/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-02

Aktenzeichen: 19 U 193/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0702.19U193.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  • 1 Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.11.2012 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln (-88 O 63/11-) wird zurückgewiesen.

  • 2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3 Dieses Urteil und das Teilurteil des Landgerichts Köln (-88 O 63/11-) sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, in Bezug auf das Teilurteil des Landgerichts durch Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 30.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4 Die Revision wird nicht zugelassen.

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