Oberlandesgericht Köln, 2013-06-28, 6 U 100/12

6 U 100/12Obergericht28.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 100/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-28

Aktenzeichen: 6 U 100/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0628.6U100.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.04.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 173/07 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.