2 Ws 264/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-24, 2 Ws 264/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-06-24, 2 Ws 264/13
2 Ws 264/13Obergericht24.06.2013
Regest
Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 264/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-24
Aktenzeichen: 2 Ws 264/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0624.2WS264.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeschuldigten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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