Oberlandesgericht Köln, 2013-06-24, 2 Ws 264/13

2 Ws 264/13Obergericht24.06.2013

Regest

Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 264/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-24

Aktenzeichen: 2 Ws 264/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0624.2WS264.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeschuldigten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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