25 UF 40/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 25 UF 40/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 25 UF 40/13
25 UF 40/13Obergericht07.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 40/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 25 UF 40/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0607.25UF40.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Standesamtes der Stadt M vom 25. Januar 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 22. Januar 2013 (32 F 388/12) abgeändert. Der Kindesmutter Frau E wird das Recht zur Bestimmung des Familiennamens für das Kind H, geboren am 00.00. 2012, übertragen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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