20 U 177/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 20 U 177/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 20 U 177/12
20 U 177/12Obergericht07.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 177/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 20 U 177/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0607.20U177.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und seines Streithelfers gegen das am 8. August 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 361/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Streithelfer trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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