Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 1 U 100/12

1 U 100/12Obergericht07.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 100/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-07

Aktenzeichen: 1 U 100/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0607.1U100.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.10.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 89/12, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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