19 W 11/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-03, 19 W 11/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 11/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-03
Aktenzeichen: 19 W 11/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0603.19W11.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.04.2013 – 20 O 309/11 – durch den gem. § 888 ZPO ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft festgesetzt wurde, wird auf Kosten der Vollstreckungsschuldnerin zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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