19 U 38/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-17, 19 U 38/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 38/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-17
Aktenzeichen: 19 U 38/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0517.19U38.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.02.2013 - 87 O 4/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 , 540 Abs. 2, 552 Abs. 2 ZPO -
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