13 U 168/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-15, 13 U 168/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-05-15, 13 U 168/12
13 U 168/12Obergericht15.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 168/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-15
Aktenzeichen: 13 U 168/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0515.13U168.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf Antrag der Streithelferin wird der Tenor des Senatsbeschlusses vom 20.03.2013 hinsichtlich der Kostenentscheidung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO analog wie folgt berichtigend neu gefasst:
"Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin werden dem Beklagten auferlegt."
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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