III-1 RVs 67/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-14, III-1 RVs 67/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-05-14, III-1 RVs 67/13
III-1 RVs 67/13Obergericht14.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III-1 RVs 67/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: III-1 RVs 67/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0514.III1RVS67.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird - auch soweit es den Angeklagten zu 1) betrifft - aufgehoben.
Die Angeklagten werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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