25 WF 82/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-07, 25 WF 82/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-05-07, 25 WF 82/13
25 WF 82/13Obergericht07.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 82/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-07
Aktenzeichen: 25 WF 82/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0507.25WF82.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Leverkusen vom 1. März 2013 (31 F 19/13) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrensverfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.