10 WF 152/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-07, 10 WF 152/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-05-07, 10 WF 152/12
10 WF 152/12Obergericht07.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 152/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-07
Aktenzeichen: 10 WF 152/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0507.10WF152.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde des Antragsgegners wird der am 10.9.2012 erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 7.9.2012 – 225 F 185/08 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 10.5.2011 – 225 F 185/08 – sind von dem Antragsgegner an die Antragstellerin von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 225 F 221/10 AG Aachen 1.084,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 9.2.2012 zu erstatten. Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Aachen vom 10.5.2012 sind an Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens wandert 25 F2 121/10 von dem Antragsgegner
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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