7 U 180/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-18, 7 U 180/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 180/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-18
Aktenzeichen: 7 U 180/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0418.7U180.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.07.2012 – 8 O 540/11 – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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