2 Ws 207/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-18, 2 Ws 207/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-18, 2 Ws 207/13
2 Ws 207/13Obergericht18.04.2013
Regest
Treten mehrere nahe Angehörige als Nebenkläger auf, bedarf es der Prüfung im Einzelfall, ob ihnen eine Gruppenvertretung durch ein- und denselben anwaltlichen Beistand zumutbar ist (Abgrenzung zu OLG Hamburg in NStZ-RR 2013,S.153)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 207/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-18
Aktenzeichen: 2 Ws 207/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0418.2WS207.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Treten mehrere nahe Angehörige als Nebenkläger auf, bedarf es der Prüfung im Einzelfall, ob ihnen eine Gruppenvertretung durch ein- und denselben anwaltlichen Beistand zumutbar ist (Abgrenzung zu OLG Hamburg in NStZ-RR 2013,S.153)
Tenor
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1 In Abänderung des Beschlusses der Vorsitzenden der 11.großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 02.04.2013 wird den minderjährigen Nebenklägern , vertreten durch ihre Mutter anstelle von Rechtsanwalt G. Rechtsanwältin B. als Beistand beigeordnet.
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2 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Nebenklägerin darin entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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