Oberlandesgericht Köln, 2013-04-18, 2 Ws 207/13

2 Ws 207/13Obergericht18.04.2013

Regest

Treten mehrere nahe Angehörige als Nebenkläger auf, bedarf es der Prüfung im Einzelfall, ob ihnen eine Gruppenvertretung durch ein- und denselben anwaltlichen Beistand zumutbar ist (Abgrenzung zu OLG Hamburg in NStZ-RR 2013,S.153)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 207/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-18

Aktenzeichen: 2 Ws 207/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0418.2WS207.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Treten mehrere nahe Angehörige als Nebenkläger auf, bedarf es der Prüfung im Einzelfall, ob ihnen eine Gruppenvertretung durch ein- und denselben anwaltlichen Beistand zumutbar ist (Abgrenzung zu OLG Hamburg in NStZ-RR 2013,S.153)

Tenor

  • 1 In Abänderung des Beschlusses der Vorsitzenden der 11.großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 02.04.2013 wird den minderjährigen Nebenklägern , vertreten durch ihre Mutter anstelle von Rechtsanwalt G. Rechtsanwältin B. als Beistand beigeordnet.

  • 2 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Nebenklägerin darin entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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