Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 204/13

2 Ws 204/13Obergericht08.04.2013

Regest

1. Zur Frage der möglichen Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen ( § 24 StPO) 2. Das Befangenheitsverfahren dient nicht dazu, in Vorwegnahme des Rechtsmittelverfahrens die sachliche Richtigkeit einer in diesem angefochtenen Entscheidung der abgelehnten Richter ( hier : Beschlagnahme von Briefen des Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt an eine Zeugin) zu überprüfen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 204/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-08

Aktenzeichen: 2 Ws 204/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0408.2WS204.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

  1. Zur Frage der möglichen Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen ( § 24 StPO)

  2. Das Befangenheitsverfahren dient nicht dazu, in Vorwegnahme des Rechtsmittelverfahrens die sachliche Richtigkeit einer in diesem angefochtenen Entscheidung der abgelehnten Richter ( hier : Beschlagnahme von Briefen des Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt an eine Zeugin) zu überprüfen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

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