2 Ws 181/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 181/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 2 Ws 181/13
2 Ws 181/13Obergericht08.04.2013
Regest
1. Zur Frage (hier : verneinter) mißbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten im Rahmen des § 119a StPO. 2. Zur Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 181/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 2 Ws 181/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0408.2WS181.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
-
Zur Frage (hier : verneinter) mißbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten im Rahmen des § 119a StPO.
-
Zur Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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