17 W 218/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 17 W 218/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-04-08, 17 W 218/12
17 W 218/12Obergericht08.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 218/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 17 W 218/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0408.17W218.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Aachen vom 20. August 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Aachen vom 16. März 2012 sind von der Klägerin an die Beklagte 1.551,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 4. April 2012 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 403,68 €.
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