12 WF 193/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-21, 12 WF 193/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-03-21, 12 WF 193/12
12 WF 193/12Obergericht21.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 WF 193/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-21
Aktenzeichen: 12 WF 193/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0321.12WF193.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenansatz vom 31.10.2012 (Kassenzeichen 70051512 500 2) dahingehend abgeändert, dass die von der Antragstellerin zu tragenden Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren mit 50,00 € (KV 1912 zum FamGKG) angesetzt werden.
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