Oberlandesgericht Köln, 2013-03-06, 2 U 160/12

2 U 160/12Obergericht06.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 160/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-06

Aktenzeichen: 2 U 160/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0306.2U160.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist den Beklagten darauf hin, dass er beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 06.11.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 112/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.04.2013. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist nicht gerechnet werden kann.

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