20 U 143/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-01, 20 U 143/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-03-01, 20 U 143/12
20 U 143/12Obergericht01.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 143/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 20 U 143/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0301.20U143.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Juni 2012 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 61/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.013,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15. Juli 2009 zu zahlen und diesen gegenüber einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte M & Partner in F in Höhe von 359,50 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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