Oberlandesgericht Köln, 2013-02-05, 1 RVs 12/13

1 RVs 12/13Obergericht05.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 12/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-05

Aktenzeichen: 1 RVs 12/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0205.1RVS12.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision und die dem Nebenkläger in diesem Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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