1 RVs 12/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-05, 1 RVs 12/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-02-05, 1 RVs 12/13
1 RVs 12/13Obergericht05.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 12/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-05
Aktenzeichen: 1 RVs 12/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0205.1RVS12.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision und die dem Nebenkläger in diesem Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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