6 W 21/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-01, 6 W 21/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 21/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: 6 W 21/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0201.6W21.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 10; § 5 Abs. 1
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. 9. 2012 - 30 O 61/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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