2 Wx 391/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-28, 2 Wx 391/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-01-28, 2 Wx 391/12
2 Wx 391/12Obergericht28.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 391/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-28
Aktenzeichen: 2 Wx 391/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0128.2WX391.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 18. Dezember 2012 wird der Beschluß des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Dezember 2012 - 217 O 117/12 - geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wie folgt neu gefaßt :
Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 15. Oktober 2012 wird der Kostenansatz der Kostenrechnungen des Landgerichts Köln vom 2. August und 13. Dezember 2012 in der Fassung der Rechnungen der Gerichtskasse Köln vom 3. August und 14. Dezember 2012 (Kassenzeichen: 7011xxxxxxxx x) dahin geändert, daß die Gerichtskosten insgesamt EUR 800,-- betragen.
Die weitergehende Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 15. Oktober 2012 sowie die Erinnerung der durch den Bezirksrevisors bei dem Landgericht Köln vertretenen Landeskasse vom 8. November 2012 werden zurückgewiesen.
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