2 X (Not) 17/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-24, 2 X (Not) 17/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-01-24, 2 X (Not) 17/12
2 X (Not) 17/12Obergericht24.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 17/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 2 X (Not) 17/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0124.2X.NOT17.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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